ordnete die monatliche Auszahlung der entsprechenden Rentenbetreffnisse ab 1. Oktober 2024 an. Am 22. Oktober 2024 verfügte sie die Nachzahlung der Rentenbetreffnisse für die Zeit vom 1. November 2016 bis 30. September 2024. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 11. September 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: