Nachdem der Beschwerdeführer am 24. Oktober 2022 erneut Einwand erhoben hatte, gab die Beschwerdegegnerin eine neue Begutachtung bei der Swiss Medical Assessment- and Business Center AG, Bern (SMAB), in Auftrag. Gestützt auf das am 26. Oktober 2023 erstattete Gutachten sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 11. September 2024 eine ganze Rente vom 1. November 2016 bis 31. August 2017, eine Viertelsrente ab dem 1. September 2017 bis am 31. Dezember 2023 sowie eine Rente von 50 % einer ganzen Invalidenrente ab 1. Januar 2024 zu und -3-