Insbesondere liess sie den Beschwerdeführer durch die BEGAZ GmbH, Binningen (BEGAZ), polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 29. Mai 2018 erstattete Gutachten sowie eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 20. September 2018 stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 22. Januar 2019 die Zusprache einer Viertelsrente mit Wirkung ab dem 1. November 2016 in Aussicht. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 21. Februar 2019 Einwände. Nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin in der Folge durch die BEGAZ eine polydisziplinäre Verlaufsbegutachtung durchführen. Gestützt auf das am 13. Dezember 2019 erstat-