1. 1.1. Der 1971 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Maschinenführer tätig. Am 2. März 2016 meldete er sich bei der Beschwerdegegnerin wegen diverser Beschwerden aufgrund eines am 27. November 2015 erlittenen Arbeitsunfalls zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie berufliche Situation ab. Insbesondere liess sie den Beschwerdeführer durch die BEGAZ GmbH, Binningen (BEGAZ), polydisziplinär begutachten.