Sowohl hinsichtlich der LWS als auch der Kniegelenke liege ein erheblicher degenerativer Vorzustand vor. Die Kniegelenksbeschwerden seien als nicht unfallkausal zu beurteilen. Die LWS-Beschwerden hätten nach sechs Wochen als abgeklungen zu gelten (VB 38 S. 2). Demnach ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Unfall vom 18. April 2022 hinsichtlich der LWS-Be- schwerden lediglich zu einer vorübergehenden Verschlimmerung eines -6- bereits bestehenden krankhaften Vorzustandes geführt hat. Der Status quo sine war somit am 31. Mai 2022 erreicht.