Es sei unfassbar, dass sich die Beschwerdegegnerin auf den Bericht ihrer beratenden Ärztin abstütze und behaupte, dass die Schmerzen sechs Wochen nach dem Trauma abgeklungen seien. Zudem wäre es sinnvoll, wenn ein Facharzt ihren Rücken anschaute und nicht ein Arzt aus der Ferne einen Bericht schriebe (Beschwerde S. 2).