4. 4.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, dass der Schmerz im rechten Knie fast vollständig abgeklungen sei. Die Rückenschmerzen bestünden hingegen immer noch, wenn auch nicht mehr so stark wie am Anfang (Beschwerde S. 1). Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und für Rheumaerkrankungen (Rheumatologie), habe festgehalten, dass die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen seien. Es sei unfassbar, dass sich die Beschwerdegegnerin auf den Bericht ihrer beratenden Ärztin abstütze und behaupte, dass die Schmerzen sechs Wochen nach dem Trauma abgeklungen seien.