Veränderung habe ausgeschlossen werden können. Die Kniegelenksbeschwerden seien als nicht unfallkausal zu beurteilen, weil unfallnah keine Kniegelenksbeschwerden dokumentiert worden seien und eine beginnende Arthrose die Beschwerden erkläre. Hinsichtlich der Rückenbeschwerden führte Dr. med. B._____ aus, dass auch die LWS einen erheblichen Vorzustand aufweise. Eine unfallkausale strukturelle Läsion habe ausgeschlossen werden können. Die unfallkausalen Beschwerden gälten in einer solchen Situation nach sechs Wochen als abgeklungen. Die aktuell beklagten LWS- Beschwerden seien lediglich möglicherweise unfallkausal (VB 38 S. 2).