Gemäss der Schadenmeldung (Rückfall) vom 14. September 2022 hat sich die Beschwerdeführerin beim Sturz am 18. April 2022 auch das Knie verdreht. In der Folge traf die Beschwerdegegnerin medizinische Abklärungen und nahm Rücksprache mit ihrer beratenden Ärztin. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 verneinte die Beschwerdegegnerin hinsichtlich der Kniebeschwerden eine Leistungspflicht mangels Kausalität zum Ereignis vom 18. April 2022. Die Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit der Lendenwirbelsäule (LWS) stellte sie aufgrund des weggefallenen Kausalzusammenhangs zum Ereignis vom 18. April 2022 per 31. Mai 2022 ein.