_, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 14. Juli 2023 betreffend die rechtsseitigen Knie- und die Rückenbeschwerden (VB 81 S. 10 f.) und von med. pract. C._____ vom 3. Oktober 2023 bezüglich der linksseitigen Fussbeschwerden (VB 81 S. 8) wurden zwar im massgeblichen Vergleichszeitraum verfasst, allerdings ist ihnen lediglich zu entnehmen, dass die beiden Ärzte jeweils von einem unveränderten Befund im Vergleich zu den Vorkonsultationen ausgingen. Der erst am 29. August 2024 bei der Beschwerdegegnerin eingegangene Bericht von Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, -7-