psychiatrische Beurteilung vom 31. August 2022 (VB 110) betreffen ebenfalls den Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin noch vor Erlass der Verfügung vom 26. Mai 2023; Hinweise darauf, dass sich die psychischen Beschwerden und/oder der Leberbefund seither in anspruchsrelevanter Weise verändert hätten, gibt es in den im Zusammenhang mit der Neuanmeldung eingereichten Akten keine. Die Berichte von Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 14. Juli 2023 betreffend die rechtsseitigen Knie- und die Rückenbeschwerden (VB 81 S. 10 f.) und von med.