3.4. Die Beschwerdeführerin macht geltend, zu den im Zeitpunkt der Verfügung vom 26. Mai 2023 bereits vorhandenen Diagnosen seien neu noch Schul- ter- und weitere Rückenbeschwerden (subchronische Lumboischialgie) und eine Lebersteatose hinzugekommen; zudem habe der RAD-Arzt ihre depressive Störung erneut nicht gewürdigt. Hinsichtlich der Schulter- und Rückenbeschwerden verweist sie auf die Berichte von med. pract. C._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 21. Juli 2021 (VB 119) sowie von Dr. med. D._____, Facharzt für Anästhesiologie, vom 31. März 2022 (VB 113).