"1. Die Verfügung sei aufzuheben und die Sache an die Beschwerdegegnerin zwecks Einholung eines Gutachtens zurückzuweisen, damit diese hernach über die Ansprüche berufliche Massnahmen / Rente neu entscheide. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Beschwerdegegnerin begründete das Nichteintreten auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 15. Februar 2024 damit, dass diese -3-