1.2. In der Folge meldete sich die Beschwerdeführerin am 15. Februar 2024 erneut zum Bezug von Eingliederungsmassnahmen und einer Rente der IV an. Nach zweimaliger Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 5. September 2024 nicht auf das neue Leistungsbegehren ein. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 30. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 5. September 2024 und stellte folgendes Rechtsbegehren: