mentiert, allerdings erst für den Zeitraum nach der Verfügung vom 5. Dezember 2023 und nicht wie anwaltlich moniert bereits für den Zeitraum nach Abschluss der Begutachtung vom September 2023 und vor dieser Verfügung. Die als Wahleingriff geplant vorgenommene "Knie-TP-Implantation rechts" begründe per se keine längerdauernde Zustandsverschlechterung, zumal gemäss Konsultationsbericht der Orthopädie des Kantonsspitals G._____ vom 30. Januar 2024 ein günstiger postoperativer Verlauf festgehalten sei.