3.2.2. Mit Bericht vom 19. Dezember 2023 führten die behandelnden Ärzte der Rehaklinik C._____ aus, der Beschwerdeführer sei bei Eintritt im Rollstuhl mobil gewesen. Es sei ein Gehtraining erfolgt und inzwischen könne der Beschwerdeführer an zwei Unterarmgehstöcken im 3-Punkte-Gang ca. 100 Meter zurücklegen. Die Rehabilitation sei durch eine neu aufgetretene untere Gastrointestinalblutung, die den Beschwerdeführer schwäche, erschwert (VB 263.23 S. 5).