Kurz danach sei es aus koronarer Sicht zu einem kompletten Zusammenbruch gekommen. Diese Verschlechterung sei somit bereits vor Erlass der Verfügung vom 5. Dezember 2023 eingetreten (vgl. Beschwerde S. 11 ff.). 3.2. 3.2.1. Gemäss Austrittsbericht des Spitals D._____ vom 6. Dezember 2023 wurde dem Beschwerdeführer am 4. Dezember 2023 eine zementierte Knietotalprothese rechts implantiert (vgl. auch Operationsbericht vom 4. Dezember 2023; VB 263.31 S. 1 f.). Die behandelnden Ärzte hielten fest, es bestehe vom 4. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 252 S. 2 ff.). -5-