2.2. Mit Eingabe vom 12. April 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein. 2.3. Mit Eingabe vom 16. April 2024 beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung einer Verhandlung. 2.4. Mit Vernehmlassung vom 16. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.5. Mit Eingabe vom 22. Mai 2024 reichte der Beschwerdeführer einen Bericht des Kantonsspitals B._____ vom 18. Mai 2024 ein. 2.6. Mit Replik vom 3. Juni 2024 hielt der Beschwerdeführer sinngemäss an seiner Beschwerde fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: