1. Der 1967 geborene, zuletzt als Liftoperateur tätige Beschwerdeführer meldete sich am 18. August 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Kran- kentaggeld- sowie der Unfallversicherung ein und gewährte dem Beschwerdeführer berufliche Eingliederungsmassnahmen (Belastbarkeitsrespektive Aufbautraining).