Aus dem Bericht von Dr. med. C._____ vom 22. Juli 2024 geht hervor, dass die beantragte Badeorthese dazu dienen soll, dem Beschwerdeführer eine selbständige Fortbewegung im Schwimmbad oder im Urlaub unabhängig vom Schwimmunterricht zu ermöglichen (VB 42 S. 6). Im Übrigen bestehen für Kinder grundsätzlich neben dem Schwimmbad zahlreiche weitere Möglichkeiten, sich zu treffen und am Gemeinschaftsleben teilzunehmen. Auch aus dem Bericht der Physiotherapeutin des Beschwerdeführers ergeben sich keine Hinweise darauf, dass eine Badeorthese für die Herstellung des Kontakts mit der Umwelt notwendig wäre (VB 42 S. 8).