3.2. Der Beschwerdeführer verweist auf den Bericht seines behandelnden Arztes Dr. med. C._____ vom 22. Juli 2024 (VB 42 S. 6 f.) und die E-Mail seiner Physiotherapeutin D._____ vom 5. August 2024 (VB 42 S. 8) und macht zusammengefasst geltend, die Badeorthese sei zur Verbesserung der Mobilität und Funktionalität in der Freizeit verordnet worden. Besonders im Kindesalter erscheine es durchaus wichtig, auch in der Freizeit neue Kontakte zu knüpfen und bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten. Ein Schwimmbad gehöre zu den üblichen Orten, an denen sich Kinder träfen und am Gemeinschaftsleben teilnähmen.