2. 2.1. Mit Eingabe vom 30. September 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 29. August 2024 sei aufzuheben. 2. Es sei die Kostengutsprache gemäss Gesuch vom 27. Juni 2024 für die Anfertigung einer Badeorthese zu erteilen. – unter Kosten und Entschädigungsfolge –" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 30. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: