1. Der 2023 geborene Beschwerdeführer leidet an einer fibulären Hemimelie mit Fibulaaplasie links, Geburtsgebrechen Ziff. 177 GgV-EDI-Anhang, und bezieht deswegen diverse Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Am 20. Juni 2024 beantragte er die Übernahme der Kosten einer Unterschenkelausgleichsorthese als wasserfeste Badeorthese. Die Beschwerdegegnerin stellte ihm mit Vorbescheid vom 15. Juli 2024 die Abweisung dieses Gesuchs in Aussicht. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 15. August 2024 Einwände. Mit Verfügung vom 29. August 2024 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers ab.