Auch im internistischen Gutachten wurde auf die Spiroergometrie Bezug genommen, bei der eine Belastung bis 132 Watt erreicht worden sei, und festgehalten, dass die Leistungsbegrenzung vorrangig auf Dekonditionierung zurückzuführen sei. Die Ergebnisse der pneumologischen Untersuchung bestätigten, dass sich keine pulmonalen oder kardialen Leistungslimitierungen nachweisen liessen (VB 214.4 S. 11).