Vergleichbar dazu seien bis 50 Watt normales Gehen, 75 bis 100 Watt Treppensteigen oder langsames Radfahren, und mit 125 bis 150 Watt seien auch schnelles Radfahren oder Joggen möglich. Es könne somit auch für die letzte Tätigkeit als Servicetechniker keine quantitativ signifikante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit objektiviert werden (VB 214.1 S. 9 f.). Auch im internistischen Gutachten wurde auf die Spiroergometrie Bezug genommen, bei der eine Belastung bis 132 Watt erreicht worden sei, und festgehalten, dass die Leistungsbegrenzung vorrangig auf Dekonditionierung zurückzuführen sei.