Im Rahmen der im Auftrag der Gutachter erfolgten ergänzenden pneumologischen Abklärung wurden keine Hinweise auf eine pulmonale oder kardiale Limitierung festgestellt. Der klinische Untersuchungsbefund der Lunge sei normal gewesen. Die Lungenfunktionsuntersuchung habe im Wesentlichen normale statische und dynamische Lungenvolumina ohne Atemwegsobstruktion, Restriktion oder Lungenüberblähung ergeben. Die Spiroergometrie habe eine leicht bis mässig reduzierte Leistungsfähigkeit gezeigt, ohne pathologische Befunde. Die Einschränkung sei auf Dekonditionierung, Adipositas und funktionelle Faktoren zurückgeführt worden (VB 214.1 S. 6; VB 214.3 S. 16).