deführer bewältige vier Stunden Wegzeit zuzüglich vier Stunden Tätigkeit im Rahmen der aktuellen Integrationsmassnahme, Tagwache 5.30, "Nachtwache" 23.00); ein Zusammenhang dieser subjektiv noch angegebenen Leistungsintoleranz mit der 19 Monate zuvor erfolgten COVID-Infektion sei zudem sehr unwahrscheinlich. Eher seien Aspekte einer Dekonditionierung anzunehmen, was aber durch weiteres Training besserungsfähig wäre und keine IV-relevante dauerhafte funktionale Beeinträchtigung darstelle (VB 214.7 S. 11).