sehr unwahrscheinlich. Eher seien Aspekte einer Dekonditionierung anzunehmen. Hinsichtlich der EBV-Infektion handle es sich um einen rein serologischen Befund, der auf eine stattgehabte Infektion schliessen lasse, wobei der Zeitpunkt unklar und eine akute Krankheitsphase nicht dokumentiert worden sei. Auch im September 2021, als die Infektion mit EBV – ohne dass eine akute Krankheitsphase hätte benannt werden können – nachgewiesen worden sei, sei keine Fatigue objektivierbar gewesen (VB 214.1 S. 5).