In der Konsensbeurteilung hielten die Gutachter diesbezüglich fest, dass chronische Erschöpfungszustände, exzessive Tagesmüdigkeit, allgemeine Schwäche und Kraftlosigkeit im Anschluss an protrahierte COVID- Infektionen zwar bekannt seien, eine Objektivierung dieser Beschwerden im aktuellen neurologischen Status indes nicht gelungen sei. Eine Müdigkeit sei nicht erkennbar gewesen, der Beschwerdeführer bewältige vier Stunden Wegzeit zuzüglich vier Stunden Tätigkeit im Rahmen einer Integrationsmassnahme, mit Tagwache um 5.30 Uhr und "Nachtwache" um 23.00 Uhr.