4.2.2. Der Beschwerdeführer rügt weiter, die Gutachter hätten ihre Diagnosen nicht gestützt auf ein anerkanntes Klassifikationssystem gestellt und begründet. Obwohl die behandelnden Ärzte ein Chronic Fatigue Syndrom diagnostiziert hätten, finde sich diese Diagnose praktisch ausschliesslich in der Aktenzusammenfassung. Der Internist habe dazu lediglich festgestellt, dass keine Labor-Untersuchung existiere, mit welcher ein Chronic Fatigue Syndrom nachgewiesen oder ausgeschlossen werden könne. Die Gutachter würden den Invaliditätsbegriff gemäss IVG verkennen, denn das Chronic Fatigue Syndrom werde im ICD-10 als neurologische Krankheit beschrieben.