9C_462/2022 vom 31. Mai 2023 E. 4.2.2.1). Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass das im Rahmen der Begutachtung durchgeführte strukturierte Verfahren zur Erfassung simulierter Symptome (SFSS) eine negative Antwortverzerrung ergab (VB 214.1, S. 2, 11) und den Gutachtern eine teilweise deutliche Beschwerdeausweitung auffiel (VB 214.4, S. 11; VB 214.7, S. 11), was die Aussagekraft der arbeitspraktischen Beobachtungen noch zusätzlich relativiert.