Relevante Aspekte, die im Rahmen der Begutachtung unerkannt oder unbeachtet geblieben wären, lassen sich den fraglichen Berichten jedoch nicht entnehmen. Die Einschätzung im definitiven Bericht vom 6. Mai 2024, wonach die Leistungsfähigkeit bei 60 % liege, wurde vom Geschäftsleiter des Einsatzbetriebs mit mangelnder Ausdauer und krankheitsbedingten Absenzen des Beschwerdeführers -7-