zudem zeige er im Arbeitstraining Ausdauer und exaktes Arbeiten. Dass sich die Gutachter mit dem Bericht vom 26. April 2023 (VB 182), welcher lediglich die Ergebnisse der Berufsberatungsgespräche zu den beruflichen Zielsetzungen des Beschwerdeführers und dessen Chancen auf dem Arbeitsmarkt dokumentiert, nicht vertieft auseinandersetzten, schmälert den Beweiswert deren Beurteilung nicht.