Eine weitere Erhöhung über 4,5 Stunden pro Tag sei nicht möglich gewesen, da nachmittags sämtliche Arbeitsplätze besetzt gewesen seien (VB 188, S. 3). Auch die E- Mail vom 18. Oktober 2023 (VB 206) bestätigt diesen Verlauf: Zwar wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer in den letzten zwei Wochen drei Tage gefehlt habe, gleichzeitig wurde jedoch darauf hingewiesen, dass dieser deutliche Fortschritte in der Konzentrations- und Merkfähigkeit erzielt habe; zudem zeige er im Arbeitstraining Ausdauer und exaktes Arbeiten.