Eine weitere Steigerung der Belastung erachteten sie – durch weiteres Training (bei einer anzunehmenden Dekonditionierung) – als möglich (VB 214.6 S. 4; S. 9). Diese Angaben stimmen mit denjenigen in den vom Beschwerdeführer zitierten Eingliederungsberichten überein. So wurde im Bericht vom 20. März 2023 ein "[s]tabil erreichtes Pensum" von 50 % dokumentiert (VB 180) und im Bericht vom 26. Juni 2023 wurde eine kontinuierliche Steigerung des Pensums auf 57 % bestätigt (VB 188, S. 4). Eine weitere Erhöhung über 4,5 Stunden pro Tag sei nicht möglich gewesen, da nachmittags sämtliche Arbeitsplätze besetzt gewesen seien (VB 188, S. 3).