und pneumologisch) bei der ZVMB GmbH, MEDAS Bern (ZVMB), in Auftrag (Gutachten vom 1. Februar 2024). Nach Rücksprache mit dem RAD und Gewährung des rechtlichen Gehörs wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 13. September 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. September 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Es sei die Verfügung vom 13. September 2024 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verurteilen, dem Beschwerdeführer mindestens eine halbe Invalidenrente zu bezahlen. 2. Unter o/e-Kostenfolge."