Mit Vorbescheid vom 6. September 2021 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer daraufhin die Abweisung dessen Rentenbegehrens in Aussicht. Nach dem Eingang weiterer medizinischer Berichte und Rücksprache mit dem RAD leistete die Beschwerdegegnerin am 18. November 2022 bzw. 7. September und 1. Dezember 2023 sowie am 4. März 2024 Kostengutsprache für Integrationsmassnahmen in Form von Aufbautraining und Arbeitstraining sowie am 22. Februar 2023 für berufliche Massnahmen in Form von Berufsberatung und gab am 18. Juli 2023 ein weiteres polydisziplinäres Gutachten (psychiatrisch, neurologisch, allgemeinmedizinisch-internistisch