Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und gewährte dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer polydisziplinär (psychiatrisch, rheumatologisch, allgemeininternistisch und neurologisch) begutachten (Gutachten der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 30. August 2021). Mit Vorbescheid vom 6. September 2021 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer daraufhin die Abweisung dessen Rentenbegehrens in Aussicht.