1. Nachdem sein erstes Leistungsbegehren vom 15. Juli 2013 am 27. September 2013 aufgrund seiner wiedererlangten vollen Arbeitsfähigkeit von der Beschwerdegegnerin abgewiesen worden war, meldete sich der 1971 geborene Beschwerdeführer am 24. Januar 2020 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und gewährte dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen.