6.3. Die Beschwerdeführerin fordert sinngemäss die Durchführung eines Arbeitsversuchs nach Art. 18a Abs. 1 IVG. Gemäss der beweiskräftigen Beurteilung von RAD-Arzt Prof. Dr. med. B._____ besteht bei der Beschwerdeführerin eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (vgl. E. 4.5. hiervor), ohne dass RAD-Arzt Prof. Dr. med. B._____ auf eine Notwendigkeit hingewiesen hätte, mittels beruflicher Massnahmen die von ihm - 10 - attestierte Arbeitsfähigkeit zu überprüfen oder zu spezifizieren. Auf weiterführende Abklärungen der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin kann bei dieser Ausgangslage verzichtet werden.