2.4. Mit Aktennotiz vom 21. August 2023 hielt RAD-Arzt Prof. Dr. med. B._____ fest, nach dem mässig grossen operativen Eingriff im November 2020 seien jetzt mehr als zwei Jahre vergangen. Entsprechend der RAD-Beur- teilung vom "17.07.2013" (recte: 17. Juli 2023) könne die Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit im Rahmen eines Vollzeitpensums auf 100 % angehoben werden, wobei ca. 20 % abgezogen werden sollten, wenn es sich um die Tätigkeit einer Reinigungskraft handle. Bei dieser Tätigkeit sollten Arbeiten, die deutlich über Kopfniveau ausgeübt werden müssten, nicht abverlangt werden.