1. Die 1975 geborene, zuletzt in einem Teilzeitpensum als Raumpflegerin tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 4. Mai 2021 aufgrund eines Bänderrisses in der rechten Schulter bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG) ein und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).