2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. November 2024 wurde die beruflichen Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Begehren der Beschwerdeführerin um Leistungen der IV mit Verfügung vom 27. August 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 31) zu Recht abgewiesen hat.