1. Die 1987 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 17. September 2023 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Begehren der Beschwerdeführerin um Leistungen der IV mit Verfügung vom 27. August 2024 ab.