Nachdem sich die Beschwerdeführerin am 8. November 2023 erstmals in der Sprechstunde von Dr. med. D._____ vorgestellt hatte, fanden vom 14. November bis 13. Dezember 2023 lediglich vier psychiatrisch-psy- chotherapeutische Sitzungen statt; seither befindet sich die Beschwerdeführerin ausweislich der Akten nicht mehr in einer ambulanten psychiat- risch-psychotherapeutischen oder psychologisch-psychotherapeutischen Behandlung. Dr. med. D._____ äusserte sich zudem auch nicht dazu, ob und gegebenenfalls inwiefern Funktionseinschränkungen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin vorliegen. Des Weiteren -7-