Dem Bericht von Dr. med. D._____ ist die Diagnose rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittel- bis schwergradig (ICD-10 F33.1) zu entnehmen (VB 67 S. 4). Bezüglich der endgültigen Diagnosestellung sowie dem entsprechenden leitliniengerechten Setting bestünden jedoch Unklarheiten. Nachdem sich die Beschwerdeführerin am 8. November 2023 erstmals in der Sprechstunde von Dr. med. D._____ vorgestellt hatte, fanden vom 14. November bis 13. Dezember 2023 lediglich vier psychiatrisch-psy- chotherapeutische Sitzungen statt;