3.3. Am 17. April 2024 nahm RAD-Ärztin Dr. med. F._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, zu den von der Beschwerdeführerin eingereichten medizinischen Unterlagen Stellung. Sie führte aus, aus dem Bericht von Dr. med. D._____ vom 23. Januar 2024 gingen zwar neue Diagnosen hervor, es werde aber auch mehrfach hervorgehoben, dass sämtliche empfohlenen Massnahmen von der Beschwerdeführerin abgelehnt worden seien. Zusätzlich würden Diskrepanzen zwischen den Schilderungen der Beschwerdeführerin und den "Aktivitäten" beschrieben. Aus versicherungsmedizinischer Sicht stehe an erster Stelle eine Diagnostik und "gegebenenfalls entsprechende Behandlung".