__ stattgefunden habe, um den Bericht fertigzustellen und Empfehlungen betreffend das weitere Procedere zu besprechen. Die Beschwerdeführerin stehe einer Medikation ablehnend gegenüber, daher sei bisher keine Etablierung -6- möglich gewesen. Eine ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische oder psychologisch-psychotherapeutische Behandlung finde aktuell nicht statt. Aktuell bestünden Unklarheiten bezüglich der endgültigen Diagnose, eine weitere Behandlung könne nicht stattfinden und die Beschwerdeführerin wolle selber einen anderen Therapeuten suchen (VB 67 S. 5 f.).