3. 3.1. Im Rahmen ihrer Neuanmeldung reichte die Beschwerdeführerin (nach entsprechender Aufforderung durch die Beschwerdegegnerin; vgl. VB 63) einen zuhanden der Krankentaggeldversicherung erstellten Bericht von med. pract. C._____, Praktischer Arzt, vom 21. September 2023 ein. Med. pract. C._____ listete als Diagnose eine "PTBS mit dissoziativen Zuständen" auf und attestierte der Beschwerdeführerin vom 12. bis 30. Juni 2023 eine 100%ige, vom 4. Juli bis 30. August 2023 eine 75%ige sowie vom 30. August 2023 bis 30. September 2023 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 64 S. 4 f.).