2.4.2. Referenzzeitpunkt stellt vorliegend die anspruchsverneinende Verfügung vom 11. Mai 2017 (VB 51) dar. Dieser lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates vom 17. Februar 2017 zugrunde. Dieser ging vom Vorliegen eines Hyper- -5-